RECOGNITO HR SERVICES

Personaldienstleistungen

Kurzarbeit

als Folge des Coronavirus

Kurzarbeitsentschädigung

Der Coronavirus und die vom Bund verhängten Massnahmen treffen Schweizer Unternehmen mit voller Wucht. Das Auftreten des Coronavirus löst Lieferengpässe und Nachfragerückgänge aus, die zu Arbeitsausfällen führen. Aufgrund dessen müssen Unternehmen Kurzarbeit anmelden.

Wie weiter, was muss ich als Unternehmer beachten

In dieser von Unsicherheit geprägten Zeit stellen sich für einen KMU-Unternehmer viele Fragen.

  • Wer kann Kurzarbeit anmelden
  • Wie beantrage ich Kurzarbeit und was muss ich dabei beachten
  • Kann ein Mitarbeiter Kurzarbeit ablehnen
  • Wie lange kann ich Kurzarbeit beantragen? Kann ich Kurzarbeit unterbrechen?
  • Wieviel Kurzarbeitentschädigung bekomme ich als Unternehmer

Wichtig

Die Einführung von Kurzarbeit soll vorübergehende Beschäftigungseinbrüche ausgleichen und die Arbeitsplätze erhalten. Der Arbeitgeber spart damit die Kosten der Personalfluktuation (Einarbeitungskosten, Verlust von betrieblichem Know-how etc.) und behält die kurzfristige Verfügbarkeit über die Arbeitskräfte.

Benötigen Sie Hilfe rund um das Thema Kurzarbeit? Wir unterstützen Sie zuverlässig und kompetent.

Spezialhonorar für KMUs

Wir möchten unseren Beitrag leisten und KMUs, welche sich in Fragen der Kurzarbeit nicht auskennen, unterstützen. Daher bieten wir unsere Dienstleistung zur Anmeldung der Kurzarbeitsentschädigung zum Spezialhonorar an.

129.00 / Stunde exkl.

RECOGNITO HR Services

Sie finden uns mit Hauptsitz in Zürich sowie der Ostschweizer Niederlassung in St. Gallen. Wir sind für Sie da in den Regionen:

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